Bei einem Trauerfall haben die Hinterbliebenen viele Dinge mit dem sie fertig werden müssen. Da ist es hilfreich, wenn der Verstorbene Vorsorge getroffen hat. Denn mit einem Bestattungsvorsorgevertrag kann man die wichtigsten Fragen im Vorhinein klären: Bestattungsart, Beschaffenheit des Sarges oder der Urne, weltliche oder religiöse Trauerfeier, Musik, Blumen, ….
So kann man schon zu Lebzeiten bis ins Detail klären, wie genau man bestattet werden möchte. Und man gibt seinen Hinterbliebenen damit ganz klare Weisungen und Werkzeuge in die Hand, den eigenen Willen durchzusetzen.
Bestattungsvorsorge
Der eigene Wille
Mit einem Bestattungsvorsorgevertrag beim Bestattungsinstitut kann man aber nicht nur absichern wie man bestattet werden soll, sondern auch wie die Beerdigung finanziert werden soll. Meist wird bei Abschluss des Vertrages festgelegt, dass alle vorabgeleisteten Beiträge auf ein so genanntes Treuhandkonto eingezahlt werden oder ob eine Sterbegeldversicherung abgeschlossen wird. So kann man den Hinterbliebenen eine Sorge mehr in dieser schweren Zeit abnehmen.
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